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Gewinnbeteiligungsrechte

Gewinnbeteiligungsrechte sind vertragliche oder gesetzliche Rechte, die einem Inhaber einen Anteil am zukünftigen Gewinn eines Unternehmens zusichern, ohne dass dabei typischerweise Stimmrechte oder Eigentumsanteile übertragen werden. Sie dienen meist der Förderung von Kapitalbeschaffung oder der Mitarbeiterbeteiligung, ohne die Stimmrechtsmacht der bestehenden Gesellschafter oder Anteilseigner zu verändern.

Gestaltung und Reichweite der Rechte können variieren. Typisch ist ein Anspruch auf Ausschüttungen, der sich entweder

Rechtliche Einordnung und Gestaltung erfolgen durch individuelle Gewinnbeteiligungsverträge, Gesellschaftsverträge oder ähnliche Vereinbarungen. Steuerlich können Ausschüttungen unterschiedlich

Abgrenzung zu weiteren Beteiligungsformen ist wichtig: Gewinnbeteiligungsrechte vermitteln typischerweise keine Stimmrechte oder Eigentumsanteile wie Aktien; sie

als
fester
Betrag,
als
prozentualer
Anteil
am
Jahresüberschuss
oder
als
gestaffelter,
bedingt
ausschüttbarer
Anteil
gestaltet.
Oft
sind
Gewinnbeteiligungsrechte
vertraglich
an
bestimmte
Bedingungen
geknüpft,
etwa
an
die
Ertragslage,
das
Erreichen
von
Zielen
oder
einen
bestimmten
Zeitraum.
Im
Insolvenzfall
besteht
in
der
Regel
kein
Anspruch
auf
Vermögenswerte
wie
bei
Eigenkapital,
und
Gewinnbeteiligungen
können
nachrangig
gegenüber
Fremdkapital
eingestuft
sein,
sofern
nichts
Abweichendes
vereinbart
ist.
behandelt
werden,
etwa
als
Dividenden
oder
als
Zinsen,
abhängig
von
der
rechtlichen
Einordnung
der
Beteiligungsform
und
der
Ausgestaltung
des
Instruments.
unterscheiden
sich
auch
von
Genussrechten,
stillen
Beteiligungen
oder
nachrangigen
Darlehen
durch
ihre
spezifische
vertragliche
Ausgestaltung
und
Risikoverteilung.
Zweck
ist
meist
die
Gewinnbeteiligung
ohne
umfassende
Mitbestimmung
oder
Vermögensrisiko
im
gleichen
Umfang
wie
bei
eigenem
Kapital.