Gewinnbeteiligungsrechte
Gewinnbeteiligungsrechte sind vertragliche oder gesetzliche Rechte, die einem Inhaber einen Anteil am zukünftigen Gewinn eines Unternehmens zusichern, ohne dass dabei typischerweise Stimmrechte oder Eigentumsanteile übertragen werden. Sie dienen meist der Förderung von Kapitalbeschaffung oder der Mitarbeiterbeteiligung, ohne die Stimmrechtsmacht der bestehenden Gesellschafter oder Anteilseigner zu verändern.
Gestaltung und Reichweite der Rechte können variieren. Typisch ist ein Anspruch auf Ausschüttungen, der sich entweder
Rechtliche Einordnung und Gestaltung erfolgen durch individuelle Gewinnbeteiligungsverträge, Gesellschaftsverträge oder ähnliche Vereinbarungen. Steuerlich können Ausschüttungen unterschiedlich
Abgrenzung zu weiteren Beteiligungsformen ist wichtig: Gewinnbeteiligungsrechte vermitteln typischerweise keine Stimmrechte oder Eigentumsanteile wie Aktien; sie