nachrangigen
Nachrangigen ist ein Begriff aus der Finanz- und Insolvenzordnung, der sich auf Forderungen oder Wertpapiere bezieht, die gegenüber anderen Gläubigern rangmäßig hinter deren Ansprüchen stehen. Nachrangige Forderungen, auch als nachrangige Verbindlichkeiten bezeichnet, werden im Insolvenzfall erst bedient, nachdem die vorrangigen Gläubiger befriedigt wurden. Die Rangordnung ergibt sich aus vertraglichen Vereinbarungen oder gesetzlichen Regelungen und beeinflusst sowohl Risiko als auch Rendite von Anlegern.
Zu den typischen Instrumenten gehören nachrangige Verbindlichkeiten und Nachrangdarlehen (subordinated loans) sowie nachrangige Anleihen. Banken und
Risiken und Renditen: Subordinierte Gläubiger tragen ein höheres Ausfallrisiko, weil sie im Insolvenzfall erst nach den
Insgesamt dient der Begriff der Beschreibung der Rangfolge von Forderungen in Finanzstrukturen und Insolvenzprozessen.