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Stammaktien

Stammaktien, auch als gewöhnliche Aktien bezeichnet, sind die standardisierte Aktienklasse eines Unternehmens, die dem Inhaber in der Regel Eigentumsrechte am Unternehmen verleiht. Sie repräsentieren das Eigenkapital und geben dem Aktionär typischerweise Stimmrechte in der Hauptversammlung sowie Anspruch auf Dividenden und auf einen Anteil am Vermögen im Insolvenzfall.

Stimmrechte und Dividendenrechte gehören zu den zentralen Merkmalen der Stammaktien. Üblicherweise gewähren Stammaktien eine Stimme pro

Im Gegensatz zu Stammaktien stehen Vorzugsaktien (Vorzugsaktien) oft im Vordergrund bei einer bevorzugten Dividende oder bevorzugter

Rechtlich werden Stammaktien in vielen Rechtsordnungen durch das Aktiengesetz oder vergleichbare Gesetze geregelt. Sie sind in

Aktie,
teilweise
können
Ausnahmen
durch
Aktien
mit
Mehrstimmrechten
auftreten.
Anleger
haben
in
der
Regel
Anspruch
auf
eine
Dividende,
sofern
der
Vorstand
und
die
Hauptversammlung
eine
Ausschüttung
beschließen.
Neben
Dividenden
besteht
das
Recht
auf
Information,
Teilnahme
an
Hauptversammlungen
und
auf
Mitwirkung
bei
wesentlichen
Unternehmensentscheidungen.
Bei
neuen
Aktien
können
Stammaktionäre
Bezugsrechte
erhalten,
um
ihre
prozentuale
Beteiligung
zu
wahren.
Auszahlung
im
Insolvenzfall,
gehen
aber
teilweise
mit
eingeschränkten
oder
fehlenden
Stimmrechten
einher.
Es
ist
möglich,
dass
ein
Unternehmen
mehrere
Klassen
von
Aktien
mit
unterschiedlichen
Stimmrechten
ausgibt,
wobei
Stammaktien
die
häufigste
Standardform
darstellen.
der
Regel
handelbar
und
können
als
Namens-
oder
Inhaberaktien
geführt
werden,
je
nach
Rechtsordnung.
Stammaktien
bilden
das
Kerninstrument
zur
Kapitalbeteiligung
und
Mitbestimmung
der
Eigentümer.