Stammaktien
Stammaktien, auch als gewöhnliche Aktien bezeichnet, sind die standardisierte Aktienklasse eines Unternehmens, die dem Inhaber in der Regel Eigentumsrechte am Unternehmen verleiht. Sie repräsentieren das Eigenkapital und geben dem Aktionär typischerweise Stimmrechte in der Hauptversammlung sowie Anspruch auf Dividenden und auf einen Anteil am Vermögen im Insolvenzfall.
Stimmrechte und Dividendenrechte gehören zu den zentralen Merkmalen der Stammaktien. Üblicherweise gewähren Stammaktien eine Stimme pro
Im Gegensatz zu Stammaktien stehen Vorzugsaktien (Vorzugsaktien) oft im Vordergrund bei einer bevorzugten Dividende oder bevorzugter
Rechtlich werden Stammaktien in vielen Rechtsordnungen durch das Aktiengesetz oder vergleichbare Gesetze geregelt. Sie sind in