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Datenfreigaben

Datenfreigaben bezeichnet das Bereitstellen von Datensätzen oder Datenbeständen für andere Personen oder Organisationen, intern oder extern, wobei der Zugriff unter bestimmten Bedingungen erfolgt. Freigegebene Daten können Forschungsdaten, Unternehmensdaten oder öffentlich zugängliche Informationen sein und dienen der Zusammenarbeit, Reproduzierbarkeit oder Transparenz.

Typen reichen von offenen Freigaben (Open Data) mit weitgehenden Nutzungsrechten über eingeschränkte Freigaben innerhalb einer Organisation

Technische Umsetzung erfolgt über Repositorien, Datenräume, Portale oder APIs. Datenfreigaben erfolgen meist gemeinsam mit Nutzungsbedingungen oder

Rechtlich und ethisch relevant sind Datenschutz und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU, Zweckbindung, Rechtsgrundlagen, Informationspflichten

Governance und Qualität sichern die Freigabe: Rollen wie Data Owner oder Data Steward; Metadaten, Datenqualität, Zugriffskontrollen

Vorteile sind verbesserte Forschung, Innovation und Transparenz; Risiken umfassen Datenschutzverletzungen, Missbrauch oder unklare Nutzungsbedingungen. Durchdachte Richtlinien,

oder
mit
Partnern
bis
zu
zeitlich
befristeten
oder
zweckgebundenen
Freigaben.
Lizenzen
oder
Verträge
legen
Nutzungsrechte,
Pflichten
und
Einschränkungen
fest.
Lizenzen
(z.
B.
Creative
Commons,
Open
Government
License)
und
gegebenenfalls
Datenfilterung,
Anonymisierung
oder
Pseudonymisierung
zum
Schutz
personenbezogener
Daten.
sowie
Fristen.
Freigaben
von
personenbezogenen
Daten
erfordern
eine
Rechtsgrundlage,
ggf.
Einwilligung
und
datenschutzgerechte
Maßnahmen
wie
Anonymisierung
oder
Pseudonymisierung
sowie
angemessene
Sicherheitsvorkehrungen.
und
Auditierbarkeit.
Gute
Praxis
umfasst
klare
Freigabeprozesse,
Dokumentation
und
Compliance-Checks
sowie
regelmäßige
Überprüfung
der
Freigabestrategien.
technischer
Datenschutz
und
klare
Verantwortlichkeiten
mindern
diese
Risiken.