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Datenanforderung

Datenanforderung bezeichnet den Prozess, mit dem eine Person, Organisation oder eine Behörde die Einsicht, Übermittlung oder Bereitstellung von Daten verlangt. Im Kontext von Datenschutz und Informationsmanagement beschreibt der Begriff oft das Rechts- und Verwaltungsverfahren zur Auskunft über personenbezogene Daten und deren Übertragung.

Im Datenschutz bezieht sich die Datenanforderung häufig auf Rechte der betroffenen Personen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),

Der Prozess umfasst die Antragstellung, Identitätsfeststellung, Prüfung der Rechtsgrundlage und des Umfangs der Daten, sowie die

Neben personenbezogenen Daten kann eine Datenanforderung auch im IT- oder Verwaltungskontext auftreten, wenn Drittsysteme oder Abteilungen

Begriffe wie Datenportabilität, Auskunftsrecht, Rechtsgrundlage und Auftragsverarbeitung sind zentrale Konzepte.

insbesondere
auf
Auskunft,
Berichtigung,
Löschung,
Einschränkung
der
Verarbeitung
und
Datenübertragbarkeit.
Der
Verantwortliche
muss
auf
ein
solches
Verlangen
in
der
Regel
innerhalb
eines
Monats
reagieren,
kann
aber
eine
Frist
von
zwei
weiteren
Monaten
verlängern,
wenn
der
Fall
komplex
ist.
Grundsätzlich
sind
Auskünfte
kostenfrei,
wobei
bei
offensichtlich
unbegründeten
oder
exzessiven
Anfragen
Gebühren
oder
Verweigerungen
möglich
sind.
sichere
Übermittlung
der
Daten
in
geeigneten
Formaten.
Besonders
sensibel
sind
personenbezogene
Daten;
oft
erfolgt
eine
Abgrenzung
auf
das
notwendige
Minimum.
Die
Daten
müssen
in
sicherer
Weise
übermittelt
werden,
etwa
verschlüsselt
oder
über
geschützte
Portale,
und
eine
Dokumentation
des
Vorgangs
ist
erforderlich.
Daten
für
Reporting,
Audits
oder
Kooperationen
anfordern.
Rechtliche
Rahmenbedingungen
sind
DSGVO,
ergänzend
das
BDSG,
sowie
interne
Datenschutz-
und
Informationssicherheitsrichtlinien.