Bündelpraktiken
Bündelpraktiken bezeichnen kommerzielle Praktiken, bei denen ein Verkäufer zwei oder mehr Produkte oder Dienstleistungen nur als Paket anbietet oder den Erwerb eines Produktes an den Erwerb eines anderen koppelt. Man unterscheidet reines Bündeln, bei dem ausschließlich Bündel angeboten wird, von gemischtem Bündeln, bei dem sowohl Bündel als auch Einzelteile erhältlich sind.
Bündelungen können Kosteneffizienz und Vereinfachung der Kaufentscheidung ermöglichen, beispielsweise durch gemeinschaftliche Lieferung oder Kompatibilitätsvorteile. Sie können
In vielen Rechtsordnungen gelten Bündelpraktiken als potenziell missbräuchlich, wenn ein marktbeherrschender Anbieter sie als Zwang oder
Bündelpraktiken treten in vielen Branchen auf, von Software- und Digitaldiensten bis zu physischen Gütern. Sie bleiben