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Kartellrechts

Kartellrechts, im Deutschen oft als Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht bezeichnet, regelt das Verhalten von Unternehmen im Markt, um wirksamen Wettbewerb und Verbraucherwohlfahrt zu sichern. Zentrales Ziel ist die Verhinderung wettbewerbswidriger Absprachen und missbräuchlicher Verhaltensweisen sowie die Sicherung einer funktionsfähigen Marktwirtschaft. Die Kernelemente umfassen Kartelle, das heißt Absprachen über Preise, Mengen oder Marktaufteilungen, sowie das missbräuchliche Verhalten marktbeherrschender Unternehmen, das den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt. Ein weiterer Baustein ist die Fusionskontrolle, die Zusammenschlüsse prüft, um unerwünschte Marktkonzentrationen zu verhindern.

Der Rechtsrahmen variiert je nach Rechtsordnung. In Deutschland gilt überwiegend das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); auf

Typische Verfahren umfassen Untersuchungen, Beweissicherung, Durchsuchungen (Dawn Raids) und mögliche Abhilfemaßnahmen; Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen

Der Kartellrechtsrahmen ist international relevant, da grenzüberschreitende Fälle oft EU-weite oder globale Dimensionen aufweisen. Der Bereich

EU-Ebene
finden
sich
die
Bestimmungen
der
Articles
101
und
102
AEUV.
Die
Durchsetzung
erfolgt
durch
nationale
Wettbewerbsbehörden,
in
Deutschland
das
Bundeskartellamt,
sowie
durch
die
Europäische
Kommission.
Private
Schadenersatzansprüche
bleiben
möglich,
wodurch
Geschädigte
Ansprüche
gegenüber
Kartellteilnehmern
geltend
machen
können.
Straferleichterungen
durch
Kooperationen
erhalten.
Verletzungen
können
mit
Bußgeldern
belegt
werden;
zudem
bestehen
Maßnahmen
wie
Verhaltens-
oder
Strukturänderungen
sowie
Schadensersatzansprüche.
entwickelt
sich
weiterhin,
insbesondere
im
Hinblick
auf
digitale
Märkte,
Plattform-Ökonomie
und
globale
Lieferketten,
wobei
Transparenz,
Effizienz
und
Verbraucherschutz
zentrale
Zielgrößen
bleiben.