Betriebskostenanteilen
Betriebskostenanteilen bezeichnet den anteiligen Anteil der Betriebskosten, den Mieter oder Wohnungseigentümer tragen müssen. Sie ergeben sich aus dem im Miet- oder Eigentumsvertrag vereinbarten Verteilerschlüssel und dienen der fairen Kostentragung für gemeinschaftliche und individuelle Aufwendungen eines Gebäudes.
Rechtliche Grundlage: In Deutschland regeln die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Erhebung, Umlage
Verteilungsschlüssel: Typische Schlüssel sind die Wohnfläche, die Nutzfläche, die Anzahl der Bewohner oder der tatsächliche Verbrauch
Abrechnungsprozess: Der Vermieter legt Vorauszahlungen fest. Am Jahresende wird eine Nebenkostenabrechnung erstellt, aus der hervorgeht, welcher
Praxis und Hinweise: Der Verteilerschlüssel sollte im Vertrag oder in der Teilungserklärung festgelegt sein; Änderungen bedürfen