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Betriebsgerät

Betriebsgerät bezeichnet in der deutschsprachigen industriellen Praxis das Equipment, das zur Betreibung einer Anlage, Maschine oder eines Prozesses erforderlich ist. Es umfasst alle Bauteile, Geräte und Systeme, die direkt zur Funktion, Überwachung oder Steuerung einer technischen Anlage beitragen. Dazu gehören Steuer- und Schaltgeräte, Antriebsmittel, Sensoren und Aktoren, Mess- und Regeltechnik, Leittechnik, Anzeigenelemente sowie Sicherheits- und Not-Aus-Vorrichtungen; außerdem die zugehörige elektrische, pneumatische, hydraulische oder IT-Kommunikationsinfrastruktur.

Auch unterstützende Einrichtungen wie Ventile, Rohrleitungen und Gehäuseteile können zum Betriebsgerät zählen, sofern sie der ordnungsgemäßen

Betriebsgerät kommt in Produktionsanlagen, Energie- und Versorgungsinfrastruktur, Verkehrssystemen sowie in der Gebäudetechnik vor. Es erfüllt Funktionen

Der Umgang mit Betriebsgerät folgt typischerweise dem Lebenszyklus: Beschaffung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Prüfung, Reparatur und Austausch;

Betriebsführung
dienen.
in
Betrieb,
Überwachung,
Regelung
und
Sicherheit,
ermöglicht
die
Interaktion
zwischen
Mensch,
Maschine
und
Prozess.
dazu
gehört
die
Dokumentation
von
Schaltplänen,
Installationsnachweisen
und
Sicherheitsprüfungen.
Zur
Sicherheit
gelten
einschlägige
Normen
und
gesetzliche
Vorgaben
zum
Arbeits-
und
Anlagenschutz;
Maschinenrichtlinie
und
produktsicherheitsrechtliche
Bestimmungen
können
je
nach
Kontext
einschlägig
sein.
Der
Begriff
steht
in
engem
Zusammenhang
mit
Arbeitsmitteln,
wobei
Betriebsgerät
den
Fokus
auf
Einrichtungen
legt,
die
eine
Anlage
betreiben
oder
steuern.