Betriebsgerät
Betriebsgerät bezeichnet in der deutschsprachigen industriellen Praxis das Equipment, das zur Betreibung einer Anlage, Maschine oder eines Prozesses erforderlich ist. Es umfasst alle Bauteile, Geräte und Systeme, die direkt zur Funktion, Überwachung oder Steuerung einer technischen Anlage beitragen. Dazu gehören Steuer- und Schaltgeräte, Antriebsmittel, Sensoren und Aktoren, Mess- und Regeltechnik, Leittechnik, Anzeigenelemente sowie Sicherheits- und Not-Aus-Vorrichtungen; außerdem die zugehörige elektrische, pneumatische, hydraulische oder IT-Kommunikationsinfrastruktur.
Auch unterstützende Einrichtungen wie Ventile, Rohrleitungen und Gehäuseteile können zum Betriebsgerät zählen, sofern sie der ordnungsgemäßen
Betriebsgerät kommt in Produktionsanlagen, Energie- und Versorgungsinfrastruktur, Verkehrssystemen sowie in der Gebäudetechnik vor. Es erfüllt Funktionen
Der Umgang mit Betriebsgerät folgt typischerweise dem Lebenszyklus: Beschaffung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Prüfung, Reparatur und Austausch;