Betriebsflächen
Betriebsflächen bezeichnen in der Raumordnung und im Bauplanungsrecht Flächen, die überwiegend gewerblichen, industriellen oder logistischen Nutzungen vorbehalten sind. Sie dienen der Bündelung betrieblicher Aktivitäten, um Konflikte mit Wohn- oder Erholungsnutzungen zu minimieren und eine effiziente Verkehrsanbindung sowie eine passende Infrastruktur sicherzustellen.
Zu Betriebsflächen zählen praktisch Produktionsstätten, Werkstätten, Lager- und Umschlagflächen, Verteilzentren, Groß- und Einzelhandel sowie Büro- und
Lage und Infrastruktur spielen eine zentrale Rolle. Betriebsflächen befinden sich häufig in der Nähe von Verkehrsachsen,
Planung und Rechtsrahmen. Die Festsetzung erfolgt typischerweise im Flächennutzungsplan oder im Bebauungsplan der Kommune. Dort werden
Entwicklung und Umwelt. Die Ansiedlung oder Erweiterung von Betriebsflächen wird von Standortfaktoren, Kosten, Verfügbarkeit von Flächen