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Betreuungsprozesse

Betreuungsprozesse bezeichnen den Ablauf von Maßnahmen, die darauf abzielen, Menschen zu schützen und zu unterstützen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr vollständig eigenständig regeln können. Sie umfassen formale gerichtliche Verfahren ebenso wie alltagsnahe Unterstützungs- und Koordinationsprozesse in Sozial- und Gesundheitsdiensten.

Rechtlich fallen Betreuungsprozesse in Deutschland unter das Betreuungsrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Einleitung, den

Typische Phasen sind: Bedarfsermittlung bzw. Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht, Begutachtung und Anhörung der betroffenen Person, Entscheidung

Alternativen zur gerichtlichen Betreuung sind Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, mit denen zukünftige Entscheidungen bereits vorsehen werden. Sie

Schutzmechanismen umfassen gerichtliche Aufsicht, regelmäßige Berichte und Rechtsmittel bei Missbrauch oder Versäumnissen. Betroffene haben Rechte auf

Umfang
der
Betreuung,
Pflichten
der
Betreuerinnen
und
Betreuer
sowie
die
gerichtliche
Aufsicht.
Ziel
ist
der
bestmögliche
Schutz
der
betreuten
Person
und
ihrer
Vermögensinteressen
bei
Wahrung
der
Selbstbestimmung.
über
die
Errichtung
oder
Änderung
einer
Betreuung
sowie
Festlegung
des
Aufgabenkreises
(z.
B.
persönliche
Angelegenheiten,
Vermögenssorge).
Danach
erfolgt
Umsetzung,
regelmäßige
Überprüfungen
und
ggf.
Beendigung
der
Betreuung.
ermöglichen
eine
selbstbestimmte
Regelung
durch
vertraute
Personen,
ohne
dass
ein
Betreuungsverfahren
eingeleitet
werden
muss,
sofern
sie
gültig
sind.
Information,
eine
Anhörung
und
die
Möglichkeit,
Rechtsbeistand
in
Anspruch
zu
nehmen.