Betreuungsprozesse
Betreuungsprozesse bezeichnen den Ablauf von Maßnahmen, die darauf abzielen, Menschen zu schützen und zu unterstützen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr vollständig eigenständig regeln können. Sie umfassen formale gerichtliche Verfahren ebenso wie alltagsnahe Unterstützungs- und Koordinationsprozesse in Sozial- und Gesundheitsdiensten.
Rechtlich fallen Betreuungsprozesse in Deutschland unter das Betreuungsrecht. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die Einleitung, den
Typische Phasen sind: Bedarfsermittlung bzw. Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht, Begutachtung und Anhörung der betroffenen Person, Entscheidung
Alternativen zur gerichtlichen Betreuung sind Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung, mit denen zukünftige Entscheidungen bereits vorsehen werden. Sie
Schutzmechanismen umfassen gerichtliche Aufsicht, regelmäßige Berichte und Rechtsmittel bei Missbrauch oder Versäumnissen. Betroffene haben Rechte auf