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Besitztümern

Besitztümer sind die Vermögenswerte einer Person oder Organisation, über die sie rechtlich verfügen oder die sie nutzen können. Der Begriff umfasst sowohl greifbare Gegenstände wie Möbel, Fahrzeuge oder Immobilien als auch immaterielle Werte wie Patente, Markenrechte, Beteiligungen oder digitale Rechte. In der Praxis wird oft zwischen Besitztum, Besitz und Eigentum unterschieden: Besitz ist die tatsächliche Kontrolle über einen Gegenstand; Eigentum bezeichnet das rechtliche Eigentum daran; Besitztümer können Gegenstand von Eigentum oder anderen Rechtsansprüchen sein, auch wenn eine Person den Gegenstand vorübergehend nicht besitzt.

Man unterscheidet außerdem bewegliche von unbeweglichen Besitztümern sowie materielle von immateriellen Werten. Die Übertragung oder Veräußerung

Für Unternehmen und Privatpersonen spielen Besitztümer eine zentrale Rolle in Bilanzierung, Vermögenssteuerung und Nachlassregelungen. Bewertet werden

Insgesamt bezeichnet der Begriff Besitztümer die Gesamtheit der Güter, die eine Person oder Organisation besitzt, kontrolliert

von
Besitztümern
erfolgt
in
der
Regel
durch
Vertrag
und,
bei
beweglichen
Gegenständen,
durch
Übereignung;
bei
Immobilien
ist
zusätzlich
die
Eintragung
ins
Grundbuch
nötig.
Rechte
an
Besitztümern
können
durch
Pfandrechte,
Hypotheken
oder
andere
Lasten
belastet
sein.
Besitztümer
nach
Verkehrswert
oder
mit
Berücksichtigung
von
Abschreibungen
und
Folgekosten;
Versicherungen
und
Risikomanagement
dienen
dem
Schutz
von
Besitztümern.
oder
nutzen
darf,
und
die
wirtschaftlich
bewertbar
sind.
Der
Standardplural
lautet
Besitztümer;
Besitztümern
ist
die
dative
Form.