Besitzerschaft
Besitzerschaft bezeichnet den rechtlichen Status einer Person, die eine Sache tatsächlich in ihrer Gewalt hat und sie zu besitzen beabsichtigt. Im deutschen Zivilrecht wird Besitz von Eigentum unterschieden: Eigentum ist das dingliche Rechtsamt, das befugte Verfügungsgewalt über eine Sache vermittelt; Besitz ist dagegen eine Tatsachenlage der tatsächlichen Kontrolle. Die Besitzerschaft kann unmittelbar aus der eigenen physischen Gewalt über die Sache entstehen oder mittelbar über eine andere Person oder ein Verfügungsinstrument erfolgen.
Unmittelbarer Besitz liegt vor, wenn die Person die Sache physisch hat und die Kontrolle darüber ausübt. Mittelbarer
Besitz kann rechtlich geschützt werden: Der Besitzer hat Anspruch darauf, dass Dritten der Eingriff in seine
In der Praxis spielt die Besitzerschaft eine zentrale Rolle im Sachenrecht: Ein Mieter besitzt die Wohnung