Behördenarchive
Behördenarchive sind archivarische Einrichtungen, die von öffentlichen Behörden betrieben werden und die Unterlagen sammeln, verwalten und dauerhaft sichern, die im Rahmen der amtlichen Tätigkeit entstehen. Sie dienen der Rechts- und Verwaltungskontrolle, der Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen und der öffentlichen Erinnerung. Zu den Beständen gehören Akten, Beschlüsse, Protokolle, Korrespondenz, Karten und Pläne; sie werden gemäß festgelegten Aufbewahrungsfristen in das Archiv überführt oder sachgerecht zerstört.
Der Begriff umfasst Bundes-, Landes- und kommunale Archive sowie fachbezogene Archive (z. B. Polizei, Gerichte). Die
Der Zugang zu Beständen ist rechtlich geregelt. Viele Unterlagen sind nach Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften zeitweise oder
Rechtliche Grundlage bilden Bundesarchivgesetz und entsprechende Landes- bzw. Kommunalgesetze. Diese regeln Aufbewahrungspflichten, Provenienz, Authentizität und den
Digitalisierung verändert die Arbeit: Bestände werden digitalisiert, Metadaten standardisiert und über Suchportale zugänglich gemacht; Langzeitarchivierung erfordert