Beherbergungsvertrag
Beherbergungsvertrag ist der juristische Begriff für den Vertrag über die Unterbringung in einem Beherbergungsbetrieb wie Hotel, Pension oder Ferienwohnung. Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung eines Schlafraums (und oft weiterer Leistungen wie Frühstück oder Verpflegung) für eine bestimmte Zeit gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts. In Deutschland ist der Beherbergungsvertrag rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, insbesondere durch § 540 BGB und die allgemeinen Regelungen zu Verträgen über die Erbringung von Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen (§§ 535 ff. BGB).
Inhalte und Leistungsumfang: Der Beherberger verpflichtet sich, die Unterkunft in dem vertraglich vereinbarten Zeitraum bereitzustellen und
Pflichten und Haftung: Der Beherberger muss die Unterkunft in einem nutzbaren Zustand und frei von erheblichen
Beendigung und Stornierung: Der Vertrag endet mit der Erfüllung der Leistungen. Vorzeitige Kündigungen richten sich nach