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Bauverwaltung

Bauverwaltung bezeichnet die Verwaltung und Organisation von Bauvorhaben und Bestandsimmobilien. Sie umfasst Aufgaben in Planung, Genehmigung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung sowie die Koordination von beteiligten Akteuren.

In der öffentlichen Hand liegt der Schwerpunkt oft bei der Bauaufsicht der Kommune oder des Landes. Typische

In der Privatwirtschaft bzw. bei Immobilienverwaltungen umfasst die Bauverwaltung typischerweise das Projektmanagement von Neubau, Sanierung oder

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland bilden Baugesetzbuch (BauGB) und die Bauordnungen der Länder die wesentliche Rechtsgrundlage. Weitere

Zukunftsthemen: Digitalisierung und Building Information Modeling (BIM) verändern Bauverwaltungsprozesse durch bessere Planung, Dokumentation und Nachverfolgung. E-Government-Verfahren,

Aufgaben
sind
Bauleitplanung,
Prüfung
von
Bauanträgen,
Durchsetzung
von
Bauvorschriften,
Vergabe
von
Bauaufträgen,
Überwachung
von
Baustellen
und
Abrechnung
sowie
Gebührenfestsetzung.
Die
Bauverwaltung
sorgt
damit
für
die
Einhaltung
gesetzlicher
Vorgaben,
Stadtentwicklung
und
Sicherheit
im
Baubereich.
Modernisierung.
Kernaufgaben
sind
Terminplanung,
Kostensteuerung,
Vergabe
und
Vertragsmanagement
(VOB,
Honorarvereinbarungen),
Qualitäts-
und
Risikomanagement,
Dokumentation,
Mängelmanagement
sowie
Übergabe
an
Betrieb
und
Verwaltung.
Dabei
arbeiten
Bauverwaltungen
eng
mit
Architekten,
Ingenieuren,
Bauunternehmern
und
Eigentümern
zusammen.
Regelwerke
betreffen
Vergaberecht,
Vertragsarten
(VOB/B,
VOB/C),
Planungs-
und
Honorarrecht
(HOAI)
sowie
Energierechtsvorgaben.
Die
spezifischen
Anforderungen
variieren
je
nach
Kommune,
Bundesland
und
Projektart.
Nachhaltigkeit
und
Energieeffizienz
gewinnen
an
Bedeutung.
Die
Zusammenarbeit
zwischen
Planern,
Behörden,
Auftragnehmern
und
Eigentümern
bleibt
zentral
für
effiziente,
rechtssichere
Bauvorhaben.