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Barwertprinzip

Das Barwertprinzip ist ein Grundsatz der Finanz- und Investitionsrechnung. Danach müssen zukünftige Zahlungsströme so bewertet werden, dass ihr Gegenwartswert erfasst wird. Der Barwert eines Zahlungsstroms ergibt sich durch Abzinsung der zukünftigen Beträge auf den heutigen Zeitpunkt.

Die Abzinsung erfolgt mit einem Diskontsatz, der das Zeitpräferenz-Verhalten, Inflation und Risiko widerspiegelt. Typisch wird die

Anwendungen: In der Investitionsrechnung dient der Barwert dem Kapitalwert (Net Present Value), zur Entscheidungsfindung über Projekte.

Diskontsatzwahl und Risiken: Der Diskontsatz spiegelt Zeitpräferenz, Inflationserwartungen und Risikoprämien wider. Real- versus nominale Größen sind

Begrenzungen: Das Prinzip setzt konsistente Annahmen voraus; bei langen Zeithorizonten werden Prognosen unsicher. Es berücksichtigt nicht

Beispiel: Ein Betrag von 1000 Euro, der in drei Jahren fließt, hat bei einem Diskontsatz von 5%

Formel
Barwert
=
Summe
CF_t
/
(1+i)^t
verwendet,
wobei
CF_t
der
erwartete
Zahlungsstrom
im
Jahr
t
und
i
der
Diskontsatz
ist.
In
der
Continuous-Variante
gilt
PV
=
∫
CF(t)
e^{-rt}
dt.
Zwischen
realen
und
nominalen
Größen
wird
unterschieden,
sodass
bei
Realwerten
ein
realistischer
Zinssatz
genutzt
wird.
Auch
bei
der
Bewertung
von
Vermögenswerten,
Pensionsverpflichtungen,
Leasingverträgen
oder
langfristigen
Projekten
wird
das
Barwertprinzip
eingesetzt.
Öffentliche
Investitionen
und
Kosten-Nutzen-Analysen
nutzen
es,
um
langfristige
Kosten
und
Nutzen
vergleichbar
zu
machen.
zu
unterscheiden.
Die
Schätzung
des
Diskontsatzes
und
der
zukünftigen
Zahlungsströme
ist
unsicher;
daher
erfolgen
Sensitivitätsanalysen
und
Szenario-Betrachtungen.
alle
Flexibilitäten
und
Optionen,
und
Risiken
werden
primär
durch
den
Diskontsatz
sichtbar
gemacht.
Barwert
von
ca.
863,84
Euro.