Barkapitalerhöhung
Eine Barkapitalerhöhung ist die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft durch Bareinlagen. Das bedeutet, dass neue Aktien gegen Zahlung von Bargeld geschaffen und den Aktionären oder externen Investoren zugeteilt werden. Ziel ist die Beschaffung von liquiden Mitteln zur Finanzierung von Investitionen, Wachstum oder einer verbesserten Eigenkapitalquote.
Rechtliche Grundlagen sind im Wesentlichen das Aktiengesetz (AktG) für Aktiengesellschaften. Die Erhöhung wird durch Beschluss der
Ablauf und Bezugsrechte: Der Beschluss zur Kapitalerhöhung wird von der Hauptversammlung gefasst. Anschließend erfolgt die Ausgabe
Auswirkungen: Eine Barkapitalerhöhung erhöht das Eigenkapital und damit die Kapitalstruktur der Gesellschaft, kann aber zu einer