Sacheinlagen
Sacheinlagen sind Einbringungen von Vermögenswerten in eine Gesellschaft gegen Ausgabe von Anteilen, statt Bareinlagen. Sie dienen der Erhöhung des Stamm- bzw. Grundkapitals und ermöglichen die Nutzung vorhandener Vermögenswerte wie Immobilien, Maschinen, Patente oder Forderungen.
Rechtsrahmen: In Deutschland gelten vor allem das GmbH-Gesetz (GmbHG) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das
Ablauf: Gegenstand der Einbringung wird vertraglich festgelegt; Eigentums- oder Nutzungsrechte gehen auf die Gesellschaft über; das
Gegenstände: Zunächst können Real- und bewegliche Vermögenswerte eingebracht werden, z. B. Immobilien, Maschinen, Ausrüstungen, immaterielle Vermögenswerte
Bewertung und Risiken: Die Bewertung muss dem Verkehrswert entsprechen; falsche Bewertungen können Haftungsfolgen gegenüber Gesellschaftern oder
Steuerliche Aspekte: In-kind-Beiträge können umsatzsteuerliche Konsequenzen haben; bei Immobilienbeiträgen kann Grunderwerbsteuer anfallen; weitere steuerliche Effekte hängen