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Sacheinlagen

Sacheinlagen sind Einbringungen von Vermögenswerten in eine Gesellschaft gegen Ausgabe von Anteilen, statt Bareinlagen. Sie dienen der Erhöhung des Stamm- bzw. Grundkapitals und ermöglichen die Nutzung vorhandener Vermögenswerte wie Immobilien, Maschinen, Patente oder Forderungen.

Rechtsrahmen: In Deutschland gelten vor allem das GmbH-Gesetz (GmbHG) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und das

Ablauf: Gegenstand der Einbringung wird vertraglich festgelegt; Eigentums- oder Nutzungsrechte gehen auf die Gesellschaft über; das

Gegenstände: Zunächst können Real- und bewegliche Vermögenswerte eingebracht werden, z. B. Immobilien, Maschinen, Ausrüstungen, immaterielle Vermögenswerte

Bewertung und Risiken: Die Bewertung muss dem Verkehrswert entsprechen; falsche Bewertungen können Haftungsfolgen gegenüber Gesellschaftern oder

Steuerliche Aspekte: In-kind-Beiträge können umsatzsteuerliche Konsequenzen haben; bei Immobilienbeiträgen kann Grunderwerbsteuer anfallen; weitere steuerliche Effekte hängen

Aktiengesetz
(AktG)
für
Aktiengesellschaften.
Bei
Gründung
oder
Kapitalerhöhung
müssen
Sacheinlagen
vermerkt
und
bewertet
werden.
Häufig
ist
eine
unabhängige
Bewertung
durch
einen
Sachverständigen
oder
Wirtschaftsprüfer
vorgeschrieben,
um
den
Wert
der
eingebrachten
Vermögenswerte
festzustellen.
geänderte
Kapital
wird
in
der
Satzung
bzw.
im
Handelsregister
eingetragen;
die
Gesellschafter
erhalten
Anteile
entsprechend
dem
eingebrachten
Wert.
wie
Patente
oder
Lizenzen,
Forderungen.
Vermögensgegenstände
müssen
klar
bewertbar
und
übertragbar
sein
und
können
frei
von
Belastungen
übergehen
oder
entsprechend
freigegeben
werden.
Dritten
nach
sich
ziehen.
Risiken
bestehen
in
versteckten
Belastungen,
mangelnder
Veräußerbarkeit
oder
steuerlichen
Folgen.
von
Asset-Typ,
Rechtsform
und
individuellen
Umständen
ab.