Auftragsweitergabe
Auftragsweitergabe bezeichnet die Übertragung eines bestehenden Auftrags oder einer vertraglichen Leistungspflicht auf einen Dritten. Sie kommt vor, wenn ein Auftrag durch Subunternehmer ausgeführt wird oder wenn Forderungen an Dritte abgetreten werden.
Rechtlicher Rahmen: Grundsätzlich bleiben der ursprüngliche Auftraggeber und der ursprüngliche Auftragnehmer verantwortlich; die Möglichkeit einer Weitergabe
Ablauf und Pflichten: Der Hauptauftragnehmer wählt den Subunternehmer aus und holt ggf. die Zustimmung ein. Er
Risiken und Anforderungen: Risiken betreffen Qualität, Verzögerungen, Kostensteigerungen, Haftung und Datenschutz. Verträge sollten Klarheit schaffen, wer
Praxishinweise: Vor einer Auftragsweitergabe sollten die Gründe abgewogen, potenzielle Subunternehmer geprüft und vertragliche Regelungen getroffen werden.