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Auftragsweitergabe

Auftragsweitergabe bezeichnet die Übertragung eines bestehenden Auftrags oder einer vertraglichen Leistungspflicht auf einen Dritten. Sie kommt vor, wenn ein Auftrag durch Subunternehmer ausgeführt wird oder wenn Forderungen an Dritte abgetreten werden.

Rechtlicher Rahmen: Grundsätzlich bleiben der ursprüngliche Auftraggeber und der ursprüngliche Auftragnehmer verantwortlich; die Möglichkeit einer Weitergabe

Ablauf und Pflichten: Der Hauptauftragnehmer wählt den Subunternehmer aus und holt ggf. die Zustimmung ein. Er

Risiken und Anforderungen: Risiken betreffen Qualität, Verzögerungen, Kostensteigerungen, Haftung und Datenschutz. Verträge sollten Klarheit schaffen, wer

Praxishinweise: Vor einer Auftragsweitergabe sollten die Gründe abgewogen, potenzielle Subunternehmer geprüft und vertragliche Regelungen getroffen werden.

hängt
von
vertraglichen
Vereinbarungen
ab.
Die
Abtretung
von
Forderungen
(Zession)
ist
grundsätzlich
zulässig,
sofern
der
Schuldner
nicht
widerspricht.
Bei
der
Unterauftragsvergabe
verlangen
viele
Verträge
oder
gesetzliche
Vorgaben
die
Zustimmung
des
Auftraggebers.
In
bestimmten
Branchen,
wie
dem
Bau
(VOB/B)
oder
der
öffentlichen
Beschaffung
(VgV),
gelten
spezielle
Regelungen
zur
Genehmigung
von
Unteraufträgen
und
zur
Transparenz.
bleibt
gegenüber
dem
Auftraggeber
für
die
Leistung
haften
und
sorgt
für
die
Einhaltung
von
Qualitäts-,
Termin-
und
Sicherheitsstandards.
Der
Subunternehmer
tritt
in
vertragliche
Pflichten
nur
gegenüber
dem
Hauptauftragnehmer
ein,
der
wiederum
verpflichtet
bleibt,
den
Auftrag
entsprechend
zu
erfüllen.
wofür
verantwortlich
ist,
welche
Gewährleistungs-
und
Nachbesserungsrechte
gelten
und
wie
mit
sensiblen
Daten
umgegangen
wird.
Transparente
Kommunikation
mit
dem
Auftraggeber,
klare
Leistungsbeschreibungen,
Fristen,
Preisgestaltung
und
Eskalationswege
helfen,
Leistungsausfall
und
Rechtsstreitigkeiten
zu
vermeiden.