Auftragsverarbeitungsvereinbarung
Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Vertrag zwischen dem Verantwortlichen (Dateninhaber) und dem Auftragsverarbeiter, der die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen regelt. Ziel ist die Festlegung der Zwecke, der Art der Verarbeitung, der Dauer sowie der Sicherheitsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten, um den Datenschutz sicherzustellen.
Typische Inhalte einer AVV umfassen: Gegenstand, Zweck und Dauer der Verarbeitung; Kategorien personenbezogener Daten; Kategorien betroffener
Rechtlich setzt die AVV voraus, dass der Auftragsverarbeiter die Daten ausschließlich auf Instruktion des Verantwortlichen verarbeitet