Aufträge
Aufträge (Plural von Auftrag) bezeichnet in der Praxis mehrere miteinander verwandte Konzepte: zum einen konkrete Bestellungen oder Beauftragungen von Leistungen oder Gütern, zum anderen rechtliche Verträge, nach denen ein Beauftragter eine Aufgabe für den Auftraggeber ausführt. In der Betriebs- und Rechtsanwendung unterscheidet man häufig zwischen dem beschaffungsbezogenen Auftrag (Beschaffung von Gütern oder Dienstleistungen) und dem Auftrag als vertragliche Rahmenvereinbarung.
Im Beschaffungsprozess beginnt ein Auftrag mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Typische Inhalte
Aufträge unterscheiden sich nach Art des Leistungsgegenstands: Werkaufträge (Erbringung eines bestimmten Ergebnisses gegen Vergütung), Dienstleistungsaufträge (Erbringung
Rechtlich wird der Auftrag oft als Beauftragungsvertrag im Bereich der Dienstleistung verstanden. Er kann Kündigungs-, Vergütungs-