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Aufträge

Aufträge (Plural von Auftrag) bezeichnet in der Praxis mehrere miteinander verwandte Konzepte: zum einen konkrete Bestellungen oder Beauftragungen von Leistungen oder Gütern, zum anderen rechtliche Verträge, nach denen ein Beauftragter eine Aufgabe für den Auftraggeber ausführt. In der Betriebs- und Rechtsanwendung unterscheidet man häufig zwischen dem beschaffungsbezogenen Auftrag (Beschaffung von Gütern oder Dienstleistungen) und dem Auftrag als vertragliche Rahmenvereinbarung.

Im Beschaffungsprozess beginnt ein Auftrag mit der Auftragserteilung durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Typische Inhalte

Aufträge unterscheiden sich nach Art des Leistungsgegenstands: Werkaufträge (Erbringung eines bestimmten Ergebnisses gegen Vergütung), Dienstleistungsaufträge (Erbringung

Rechtlich wird der Auftrag oft als Beauftragungsvertrag im Bereich der Dienstleistung verstanden. Er kann Kündigungs-, Vergütungs-

sind
Leistungsbeschreibung,
Qualitätsanforderungen,
Fristen,
Preis-
und
Zahlungsbedingungen
sowie
Abnahme-
und
Gewährleistungsregelungen.
Die
Abwicklung
umfasst
Durchführung,
Abnahme,
Rechnung
und
ggf.
Nachbesserungen.
Auftraggeber
und
Auftragnehmer
übernehmen
jeweilige
Pflichten:
der
Auftraggeber
liefert
relevante
Informationen
und
Zahlung,
der
Auftragnehmer
führt
die
Leistungen
sachgerecht
aus
und
dokumentiert
Ergebnisse.
von
Dienstleistungen
ohne
konkretes
Werk),
Beschaffungsaufträge
(Lieferung
von
Gütern).Daneben
gibt
es
Rahmenverträge,
aus
denen
sich
später
einzelne
Aufträge
ableiten.
Öffentliche
Aufträge
unterliegen
besonderen
Vergaberegeln
und
Transparenzanforderungen.
und
Haftungsfragen
mit
sich
bringen,
einschließlich
Gewährleistung
bei
Mängeln.
Im
modernen
Auftragsmanagement
wird
die
Planung,
Überwachung
und
Dokumentation
der
Auftragsdurchführung
betont,
um
Kostenkontrolle,
Termintreue
und
Qualität
sicherzustellen.