Arzthaftungsrecht
Arzthaftungsrecht ist der Teil des Zivilrechts, der Ansprüche aus medizinischer Behandlung regelt. In Deutschland basiert es im Kern auf dem Behandlungsvertrag nach den §§ 630a bis 630f BGB; zusätzlich können deliktische Ansprüche gemäß § 823 BGB greifen, wenn der Schaden außerhalb eines Vertrags entsteht. Das Rechtsgebiet umfasst Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen.
Zentrale Pflichten der Heilbehandlung sind ordnungsgemäße Aufklärung, fachgerechte Behandlung, sorgfältige Dokumentation und Wahrung von Sorgfaltspflichten. Eine
Erstattungs- und Entschädigungsansprüche umfassen materiellen Schaden (Kosten der Behandlung, Verdienstausfall, Fahrtkosten) sowie immaterielle Schäden (Schmerzensgeld). Die
Verjährung und Verjährungsfristen spielen eine zentrale Rolle. Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus Behandlungsfehlern drei Jahre, beginnend mit