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Archivierbarkeit

Archivierbarkeit bezeichnet die Eigenschaft von Objekten, insbesondere elektronischen Dokumenten, Datensätzen und Informationssystemen, langfristig dauerhaft zugänglich, nachvollziehbar und nutzbar zu bleiben. Sie umfasst organisatorische, rechtliche und technische Aspekte der digitalen und physischen Langzeitarchivierung und zielt darauf ab, Beweissicherheit, Reproduzierbarkeit und Kulturgut zu erhalten.

Wichtige Aspekte sind Metadaten, Provenance, Integrität und Authentizität der Informationen sowie die Fähigkeit, auch bei technischer

Technisch basieren Archivierbarkeitssysteme oft auf Referenzmodellen wie dem OAIS-Modell (Open Archival Information System), das Funktionen wie

Zu den Methoden gehören Migration alter Formate, Emulation veralteter Softwareumgebungen und regelmäßige Integritätsprüfungen. Herausforderungen sind Formats-

Der Nutzen liegt in der Sicherung von Rechts- und Beweiskraft, der Gewährleistung von Forschungsreproduzierbarkeit und der

Weiterentwicklung
in
nutzbarer
Form
rekonstruiert
zu
werden.
Typische
Anforderungen
ergeben
sich
aus
Rechts-
und
Aufbewahrungspflichten,
Anforderungen
an
Datenschutz
und
Urheberrecht
sowie
aus
organisatorischen
Zielen
der
Wissens-
und
Gedächtnisorganisation
einer
Institution.
Ingestion,
Archivspeicherung,
Datenverwaltung,
Zugriff
und
Administration
beschreibt.
Zur
Beschreibung
von
Objekten
werden
PREMIS-Metadaten
zur
Provenance
und
Integrität
verwendet;
METS
und
Dublin
Core
dienen
als
Metadaten-Container.
Für
die
Langzeitarchivierung
werden
Formate
bevorzugt,
die
langfristig
maschinenlesbar
bleiben;
Beispiele
sind
PDF/A,
TIFF
oder
verlustfreie
Audio-
und
Videoformate.
Je
nach
Kontext
kommen
außerdem
Standards
des
Records
Management
(ISO
15489)
zum
Einsatz.
und
Softwareobsoleszenz,
Kosten,
Abhängigkeiten
von
Plattformen
sowie
Rechts-
und
Datenschutzfragen.
Erhaltung
kultureller
Gedächtnisressourcen.
Archivierbarkeit
ist
damit
ein
zentrales
Qualitätskriterium
moderner
Informationsinfrastrukturen.