Typen von Arbeitsvisa umfassen Programme für Fachkräfte, saisonale Tätigkeiten, intra-Unternehmensübertragungen und selbständige Erwerbstätigkeit. Spezielle Programme existieren für Fachkräfte mit hoher Qualifikation, wie etwa die EU Blue Card oder landesspezifische Kategorien wie die Rot-Weiß-Rot-Karte in Österreich oder entsprechende nationale Regelungen in der Schweiz. In EU-/EWR-/Schweizer Staaten genießen EU-Bürger und in der Regel Angehörige privilegierte Rechte; für Nicht-EU/Ausländer gelten beschränkte Zugangswege, Einreise- oder Arbeitsgenehmigungen vor oder während des Aufenthalts.
Zu den typischen Voraussetzungen gehören ein gültiger Reisepass, ein Arbeitsvertrag oder Verpflichtungen des Arbeitgebers, Nachweise über Qualifikationen und Berufserfahrung, geeignete Kranken- und Sozialversicherung, ein ausreichender finanzieller Nachweis sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Die Beantragung erfolgt meist beim Konsulat oder bei der Ausländerbehörde des Aufenthalts- bzw. Arbeitsorts. Verarbeitungszeiten und Anforderungen variieren je nach Land, Branche und Qualifikation; Änderungen des Arbeitsverhältnisses können eine erneute Genehmigung erforderlich machen.
Arbeitsvisa ermöglichen den rechtmäßigen Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit; sie sind in der Regel zeitlich befristet und oft an das konkrete Arbeitsverhältnis gebunden. Nach einer bestimmten Aufenthaltsdauer oder Erfüllung weiterer Kriterien kann eine Verlängerung oder eine Umwandlung in eine langfristige Aufenthaltserlaubnis oder Staatsangehörigkeit möglich sein. Rechtsbeistand oder offizielle Informationsportale liefern aktuelle, landesspezifische Vorgaben.