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EUBürger

EU-Bürger ist der Rechtsstatus einer Person, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist. Der Unionsbürgerstatus ergänzt die nationale Staatsangehörigkeit und entstand durch den Maastricht-Vertrag; seine grundlegenden Rechte sind in den EU-Verträgen, insbesondere Art. 20 und 21 AEUV, verankert.

Zu den Kernrechten eines EU-Bürgers gehören die Freizügigkeit innerhalb der EU: das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat

Erwerb und Verlust: EU-Bürgerschaft entsteht automatisch durch die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates; Doppelstaatsangehörigkeiten sind möglich. Der Status

Geschichte und Bedeutung: Der Unionsbürgerstatus wurde mit dem Maastricht-Vertrag eingeführt und stärkt die Verbindung der Bürger

frei
zu
bewegen,
niederzulassen,
zu
arbeiten,
zu
studieren
oder
zu
leben.
EU-Bürger
genießen
Gleichbehandlung
bei
Beschäftigung,
Sozialleistungen,
Bildung
und
Zugang
zu
öffentlichen
Diensten
in
den
Mitgliedstaaten.
Zudem
können
sie
bei
Europawahlen
im
Wohnstaat
wählen
und
unter
bestimmten
Bedingungen
auch
bei
Kommunalwahlen
in
ihrem
Wohnsitzstaat
kandidieren
und
wählen.
Im
Ausland
besteht
Anspruch
auf
konsularischen
Schutz
durch
die
Vertretung
anderer
EU-Mitgliedstaaten,
wenn
der
heimische
Staat
keine
Vertretung
hat.
Weiterhin
können
sich
EU-Bürger
an
EU-Institutionen
wenden
(Petitionen
an
das
Europäische
Parlament,
Zugang
zu
EU-Dokumenten)
und
sich
auf
Rechtswege
berufen.
erlischt
in
der
Regel
mit
dem
Verlust
der
nationalen
Staatsangehörigkeit.
Die
wirtschaftlichen
und
sozialen
Rechte
können
durch
nationale
Regelungen
bzw.
Aufenthaltsbestimmungen
in
den
Mitgliedstaaten
ergänzt
oder
eingeschränkt
werden,
ohne
den
Unionsbürgerstatus
grundsätzlich
zu
entziehen.
mit
der
Europäischen
Union,
ergänzt
globale
Rechte
und
fördert
Mobilität,
Partizipation
und
Rechtszugang
innerhalb
der
EU.