EUBürger
EU-Bürger ist der Rechtsstatus einer Person, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ist. Der Unionsbürgerstatus ergänzt die nationale Staatsangehörigkeit und entstand durch den Maastricht-Vertrag; seine grundlegenden Rechte sind in den EU-Verträgen, insbesondere Art. 20 und 21 AEUV, verankert.
Zu den Kernrechten eines EU-Bürgers gehören die Freizügigkeit innerhalb der EU: das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat
Erwerb und Verlust: EU-Bürgerschaft entsteht automatisch durch die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates; Doppelstaatsangehörigkeiten sind möglich. Der Status
Geschichte und Bedeutung: Der Unionsbürgerstatus wurde mit dem Maastricht-Vertrag eingeführt und stärkt die Verbindung der Bürger