Mitgliedstaates
Mitgliedstaaten sind souveräne Staaten, die als Mitglieder einer internationalen Organisation oder eines regionalen Zusammenschlusses anerkannt sind und ihre Beziehungen zu den übrigen Mitgliedern durch vertragliche Regeln regeln. Zu den gängigen Kontexten gehören Organisationen wie die Vereinten Nationen, die Europäische Union, die NATO oder regionale Zusammenschlüsse wie ASEAN oder die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa. Als Mitglied hat ein Staat in der Regel das Recht, an den Entscheidungsprozessen mitzuarbeiten, in Organen vertreten zu sein, Beschlüssen mitzutragen und an gemeinsamen Politiken teilzunehmen. Dazu gehören oft die Einhaltung verbindlicher Rechtsnormen, die Umsetzung gemeinsamer Beschlüsse sowie Beiträge zum Budget der Organisation.
Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt üblicherweise durch Beitritt oder Beitrittsverträge, gefolgt von Verhandlungen und der Ratifizierung
In der Europäischen Union sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, EU-Recht in nationales Recht umzusetzen und an den
Der Begriff wird allgemein verwendet, um souveräne Staaten zu kennzeichnen, die sich freiwillig zu einer Zusammenarbeit