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Arbeitsverbot

Arbeitsverbot bezeichnet die Untersagung der Verrichtung einer Erwerbstätigkeit oder bestimmter Tätigkeiten durch gesetzliche Bestimmungen, behördliche Anordnungen oder ärztliche Bescheinigungen. Es dient dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Dritten oder der Allgemeinheit. Arbeitsverbote sind in vielen Ländern ein zeitlich befristetes Instrument; sie gelten oft nur für bestimmte Zweige, Berufe oder Personengruppen.

In Deutschland spielen vor allem folgende Formen eine Rolle: Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt das Beschäftigungs- und Arbeitszeitverbot

Die konkrete Folge eines Arbeitsverbots variiert: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in vielen Fällen Lohn- oder Gehaltsfortzahlungen

für
minderjährige
Arbeitnehmer
und
verbietet
bestimmte
Arbeiten
oder
Arbeitszeiten
außerhalb
zulässiger
Grenzen.
Das
Mutterschutzgesetz
ermöglicht
ein
Beschäftigungsverbot
für
schwangere
Arbeitnehmerinnen
oder
bestimmte
gefährliche
Tätigkeiten,
häufig
mit
einer
Mutterschutzfrist
vor
und
nach
der
Geburt.
Ein
ärztliches
Beschäftigungsverbot
kann
auf
ärztliche
Anordnung
hin
erfolgen,
wenn
von
der
Arbeit
gesundheitliche
Risiken
für
die
Schwangere,
den
Fötus
oder
die
Patientinnen
und
Patienten
ausgehen.
Das
Infektionsschutzgesetz
erlaubt
unter
Umständen
ein
behördliches
Arbeitsverbot,
um
die
Verbreitung
von
Infektionskrankheiten
zu
verhindern.
bzw.
Leistungen
der
Krankenkasse
oder
Sozialversicherung.
Die
Anordnung
erfolgt
in
der
Regel
durch
den
Arbeitgeber,
einen
Arzt
oder
eine
zuständige
Behörde
und
ist
oft
zeitlich
befristet;
eine
Wiedereinstellung
oder
ein
Rechtsbehelf
kann
vorgesehen
sein.