Wiedereinstellung
Wiedereinstellung bezeichnet die erneute Anstellung eines Mitarbeiters durch denselben Arbeitgeber nach Beendigung eines vorherigen Arbeitsverhältnisses. Sie kommt häufig vor, wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wurde, ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde oder ein befristetes Verhältnis auslief. Ziel ist es, den Mitarbeiter erneut in das Unternehmen zu integrieren.
Anwendungsbereiche und Gründe: Die Wiedereinstellung ist eine unternehmerische Entscheidung und kein automatisches Rechtsanspruch. Sie kann erfolgen,
Rechtslage und Ablauf: In Deutschland begründet eine Wiedereinstellung ein neues Arbeitsverhältnis. Der vorherige Vertrag endet mit
Folgen und Besonderheiten: Die Wiedereinstellung kann Auswirkungen auf Entgeltentwicklung, Urlaubsansprüche und Renten- bzw. Sozialversicherungsansprüche haben, da
Beispiele: Rückkehr nach einer Kündigung aufgrund wechselnder Arbeitsbedingen oder Wiederaufnahme nach einem Aufhebungsvertrag. In der Praxis