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Wiedereinstellung

Wiedereinstellung bezeichnet die erneute Anstellung eines Mitarbeiters durch denselben Arbeitgeber nach Beendigung eines vorherigen Arbeitsverhältnisses. Sie kommt häufig vor, wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wurde, ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde oder ein befristetes Verhältnis auslief. Ziel ist es, den Mitarbeiter erneut in das Unternehmen zu integrieren.

Anwendungsbereiche und Gründe: Die Wiedereinstellung ist eine unternehmerische Entscheidung und kein automatisches Rechtsanspruch. Sie kann erfolgen,

Rechtslage und Ablauf: In Deutschland begründet eine Wiedereinstellung ein neues Arbeitsverhältnis. Der vorherige Vertrag endet mit

Folgen und Besonderheiten: Die Wiedereinstellung kann Auswirkungen auf Entgeltentwicklung, Urlaubsansprüche und Renten- bzw. Sozialversicherungsansprüche haben, da

Beispiele: Rückkehr nach einer Kündigung aufgrund wechselnder Arbeitsbedingen oder Wiederaufnahme nach einem Aufhebungsvertrag. In der Praxis

wenn
personelle
Kapazitäten
wieder
vorhanden
sind,
betrieblichen
Bedarf
besteht
oder
besondere
Qualifikationen
des
Mitarbeiters
erneut
benötigt
werden.
Häufig
erfolgt
sie
unter
Einvernehmen
beider
Seiten
mittels
eines
neuen
Arbeitsvertrags.
seiner
Beendigung,
der
neue
Vertrag
beginnt
zu
dem
vereinbarten
Starttermin.
Üblicherweise
wird
eine
Probezeit
vereinbart.
Ob
und
wie
viel
Betriebszugehörigkeit,
Urlaub
oder
andere
Rechte
aus
dem
alten
Verhältnis
auf
das
neue
übertragen
werden,
richtet
sich
nach
Tarifverträgen,
Betriebsvereinbarungen
sowie
individuellen
Vereinbarungen.
Für
Mitarbeiter
im
öffentlichen
Dienst
gelten
teils
besondere
Regelungen.
der
neue
Vertrag
separat
fortläuft.
In
vielen
Fällen
wird
die
Betriebszugehörigkeit
erneut
begonnen,
in
anderen
Fällen
können
Regelungen
aus
Tarifverträgen
oder
Vereinbarungen
zu
einer
Anrechnung
vorhandener
Zeiten
führen.
Eine
Wiedereinstellung
bietet
Vorteile
wie
Vertrautheit
mit
Prozessen
und
Teams,
birgt
aber
auch
das
Risiko
eines
erneuten
Beschäftigungsstarts
mit
neuem
Arbeitsvertrag.
hängt
die
konkrete
Ausgestaltung
stark
von
individuellen
Vereinbarungen
und
geltenden
Tarif-
oder
Betriebsvereinbarungen
ab.