Arbeitnehmerverhältnis
Arbeitnehmerverhältnis bezeichnet das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es beschreibt die Verpflichtung des Arbeitnehmers, persönliche Arbeitsleistungen zu erbringen, und die Verpflichtung des Arbeitgebers, Lohn zu zahlen und den Arbeitnehmer in die betriebliche Organisation zu integrieren. Das Verhältnis entsteht in der Regel durch einen Arbeitsvertrag und zeichnet sich durch persönliche Abhängigkeit, Weisungsbindung sowie durch eine fortlaufende Zusammenarbeit aus.
Rechtsgrundlagen: In Deutschland wird das Arbeitnehmerverhältnis primär durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere durch § 611a.
Typen und Inhalte: Arbeitsverträge können unbefristet oder befristet geschlossen sein und Vollzeit, Teilzeit oder geringfügig (Minijob)
Beendigung: Das Verhältnis endet durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Ablauf einer Befristung oder Pensionierung. Kündigungsschutzregelungen, gesetzliche Mindestfristen und
Abgrenzung: Das Arbeitnehmerverhältnis unterscheidet sich von freiberuflicher oder selbstständiger Arbeit, die in der Regel nicht in