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Antidiskriminierungsrecht

Antidiskriminierungsrecht ist das Rechtsgebiet, das Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale verhindern und beseitigen soll. Es umfasst nationales Recht sowie EU-Recht und gilt in Bereichen wie Beschäftigung, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie Bildung. Ziel ist die Gleichbehandlung und der Schutz der Würde aller Menschen im Arbeitsleben, im privaten Alltag und im Rechtsverkehr.

Auf EU-Ebene regeln die Richtlinien 2000/43/EG (Rassismus und ethnische Herkunft) sowie 2000/78/EG (Allgemeiner Gleichbehandlungsrahmen) den Diskriminierungsschutz.

Geschützte Merkmale im Regelungszusammenhang sind ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung.

Kernbegriffe sind direkte und indirekte Diskriminierung sowie Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung. Positive Maßnahmen zur Förderung der

Zu den zentralen Anlaufstellen gehört die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Beratung, Information und Vermittlung anbietet. Rechtswege

In
Deutschland
setzt
das
Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
von
2006
diese
Vorgaben
um
und
ergänzt
weitere
Rechtswege.
Weitere
nationale
Regelungen
betreffen
spezielle
Bereiche
wie
Wohnraum,
Bildung
oder
Sozialleistungen.
Anwendungsbereiche
umfassen
den
Arbeitsmarkt
(Beschäftigung,
Arbeitsbedingungen,
Kündigung,
Berufsbildung)
sowie
den
Zugang
zu
Gütern
und
Dienstleistungen,
einschließlich
Wohnraum.
Auch
Diskriminierung
in
Bildung
und
im
Öffentlichen
Dienst
wird
durch
das
System
adressiert.
Gleichstellung
sind
zulässig.
In
vielen
Fällen
gilt
eine
Beweislastumkehr
zugunsten
der
betroffenen
Person:
Nach
einem
Hinweis
auf
Diskriminierung
muss
der
betroffene
Akteur
nachweisen,
dass
kein
Verstoß
vorliegt
oder
eine
zulässige
Ausnahme
greift.
führen
gegebenenfalls
zu
Entschädigung,
Unterlassung,
Wiedereinstellung
oder
Schadensersatz
vor
ordentlichen
Gerichten.