Antidiskriminierungsrecht
Antidiskriminierungsrecht ist das Rechtsgebiet, das Benachteiligungen aufgrund bestimmter Merkmale verhindern und beseitigen soll. Es umfasst nationales Recht sowie EU-Recht und gilt in Bereichen wie Beschäftigung, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sowie Bildung. Ziel ist die Gleichbehandlung und der Schutz der Würde aller Menschen im Arbeitsleben, im privaten Alltag und im Rechtsverkehr.
Auf EU-Ebene regeln die Richtlinien 2000/43/EG (Rassismus und ethnische Herkunft) sowie 2000/78/EG (Allgemeiner Gleichbehandlungsrahmen) den Diskriminierungsschutz.
Geschützte Merkmale im Regelungszusammenhang sind ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung.
Kernbegriffe sind direkte und indirekte Diskriminierung sowie Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung. Positive Maßnahmen zur Förderung der
Zu den zentralen Anlaufstellen gehört die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Beratung, Information und Vermittlung anbietet. Rechtswege