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Anlagenbuchhaltung

Anlagenbuchhaltung ist ein Teil der Finanzbuchhaltung, der alle wirtschaftlich permanenten Vermögenswerte eines Unternehmens erfasst und deren Entwicklung über die Zeit abbildet. Ziel ist eine nachvollziehbare Bewertung, rechtssichere Abschreibung und eine transparente Grundlage für Entscheidungen und Berichterstattung.

Im Anlagenverzeichnis werden Vermögenswerte mit eindeutigen Kennungen (Asset-IDs), Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Nutzungsdauer, Restwert, Abschreibungsmethode (linear, degressiv,

Typische Aktivitäten umfassen die Erfassung von Zugängen, laufende planmäßige Abschreibungen, außerplanmäßige Abschreibungen bei Wertminderung, Umbildungen, Zu-

Rechtlich wird die Anlagenbuchhaltung im Rahmen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (HGB) geführt. In Gruppen- und Konzernstrukturen

Wichtige Themen sind korrekte Tagging, regelmäßige Bestandsaufnahme, konsistente Zuordnung von Kostenstellen, Abschreibungstabellen, Restwertfestlegung und die Dokumentation

leistungsabhängig),
dem
Buchwert,
Standort,
Beauftragter,
Kostenstelle
und
dem
Erwerbsdatum
erfasst.
Dazu
gehören
Sachanlagen
wie
Maschinen,
Gebäude
sowie
immaterielle
Vermögenswerte
wie
Software.
und
Abgänge
(Verkauf,
Verschrottung,
Verlagerung)
sowie
regelmäßige
Inventuren
und
Abstimmung
mit
dem
Hauptbuch.
Die
Informationen
aus
der
Anlagenbuchhaltung
unterstützen
Jahresabschlüsse,
Steueranträge
und
Investitionscontrolling.
kommen
oft
IFRS
oder
nationale
Anpassungen
hinzu.
Häufig
erfolgt
die
Führung
der
Anlagenbuchhaltung
in
ERP-Systemen
(z.
B.
SAP)
oder
spezialisierten
Asset-Management-Modulen,
die
Schnittstellen
zum
Hauptbuch,
Kostenrechnung
und
Inventur
bereitstellen.
von
Wertänderungen.
Fehler
in
der
Anlagenbuchhaltung
können
Bilanzwirkungen
haben
und
Audits
erschweren.