Anlagenbuch
Anlagenbuch bezeichnet in der Betriebsbuchhaltung das zentrale Verzeichnis aller abnutzbaren Anlagegüter eines Unternehmens. Es bildet das Kernstück der Anlagebuchhaltung und dient der sachgerechten Erfassung, Bewertung und Überwachung des Anlagevermögens. Zweck ist es, Transparenz über Anschaffungskosten, Nutzungsdauer, Abschreibungen, Standorte und Zuständigkeiten zu schaffen. Das Anlagenbuch ergänzt das Hauptbuch und unterstützt sowohl die Erstellung des Jahresabschlusses nach Handelsrecht als auch steuerliche Abschreibungen. In vielen Unternehmen wird es elektronisch in einem ERP-System geführt und eng mit der Finanzbuchhaltung verknüpft.
- Standort, Abteilung, verantwortliche Person
- Anschaffungsdatum und Anschaffungskosten
- Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode
- Jahres- und kumulierte Abschreibung
- Zustand und Status (in Betrieb, außer Betrieb, stillgelegt)
- Versicherungswert und ggf. Impairment
- Belege und Zuordnung zu Unterlagen
- Neuerwerb, Zuordnung in Anlage
- Änderungen durch Umbau, Modernisierung oder Neubewertung
- Abgänge durch Verschrottung, Veräußerung oder Übertragung
- Laufende Abschreibungen und Anpassungen bei Änderungen von Nutzungsdauer oder Methode
- Inventur, Abstimmung mit dem Hauptbuch
Rechtlich basiert das Anlagenbuch in Deutschland auf Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (HGB) und steuerlichen Vorschriften; es dient
Siehe auch Anlagevermögen, Anlagenbuchführung, Abschreibung.