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Anschaffungsdatum

Anschaffungsdatum bezeichnet im Rechnungswesen das Datum, an dem ein Vermögenswert erstmals in den Verfügungsbereich eines Unternehmens übergeht und dem Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich zu Eigentum gehört. Es dient der ordnungsgemäßen Erfassung von Vermögenswerten in der Buchführung, der Zuordnung der Anschaffungskosten sowie der Bewertung in Bilanz und Steuer.

Es kommt vor allem bei Sachanlagen (Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien) und immateriellen Vermögenswerten zum Einsatz. Die Anschaffungskosten

Für die Abschreibung gilt in der Regel, dass der steuerliche Nutzungsbeginn maßgeblich ist, der Kauf- bzw. Erwerbszeitpunkt

umfassen
neben
dem
Kaufpreis
auch
Anschaffungsnebenkosten
wie
Transport,
Montage
oder
Installationsleistungen.
Das
Anschaffungsdatum
beeinflusst
die
zeitliche
Zuordnung
von
Kosten
zu
Geschäftsjahren
und
den
Beginn
der
Abschreibung;
in
der
Praxis
kann
es
vom
Lieferdatum,
dem
Rechnungsdatum
oder
dem
Nutzungsbeginn
abweichen,
da
Risiken
und
Nutzen
erst
mit
der
Übertragung
auf
das
Unternehmen
oder
mit
der
Bereitstellung
des
Vermögenswerts
übertragen
werden.
aber
das
Datum
im
Vermögensbestand
beeinflusst.
In
der
Rechnungslegung
nach
HGB,
IFRS
oder
nationalen
Steuervorschriften
ist
das
Anschaffungsdatum
ein
zentrales
Element
der
Vermögensbewertung.