Anschaffungsdatum
Anschaffungsdatum bezeichnet im Rechnungswesen das Datum, an dem ein Vermögenswert erstmals in den Verfügungsbereich eines Unternehmens übergeht und dem Unternehmen rechtlich und wirtschaftlich zu Eigentum gehört. Es dient der ordnungsgemäßen Erfassung von Vermögenswerten in der Buchführung, der Zuordnung der Anschaffungskosten sowie der Bewertung in Bilanz und Steuer.
Es kommt vor allem bei Sachanlagen (Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien) und immateriellen Vermögenswerten zum Einsatz. Die Anschaffungskosten
Für die Abschreibung gilt in der Regel, dass der steuerliche Nutzungsbeginn maßgeblich ist, der Kauf- bzw. Erwerbszeitpunkt