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Geschäftsjahren

Geschäftsjahr bezeichnet in der Rechnungslegung den Zeitraum, der von einem Unternehmen für die Erstellung der Jahresabschlüsse, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie für steuerliche Veranlagungen verwendet wird. Es legt fest, welcher Zeitraum in der Finanzberichterstattung dargestellt wird und dient als Abgrenzungsbasis für Erträge, Aufwendungen, Vermögen und Verbindlichkeiten.

Dauer und Enddatum eines Geschäftsjahres können variieren. In der Regel beträgt ein Geschäftsjahr zwölf Monate, doch

Wissenschaftlich-wirtschaftliche Bedeutung. Das Geschäftsjahr bildet die Grundlage für den Jahresabschluss, der in Form von Bilanz, Gewinn-

Länderspezifika. In vielen Ländern, darunter auch im deutschsprachigen Raum, wird der Begriff Geschäftsjahr im Handels- und

in
vielen
Rechtsordnungen
ist
auch
ein
abweichendes
Ende
möglich,
zum
Beispiel
am
Ende
eines
Quartals,
halben
Jahres
oder
zu
einem
bestimmten
Stichtag.
Die
Wahl
des
Enddatums
hängt
oft
von
rechtlichen
Vorgaben,
steuerlichen
Regelungen,
der
Unternehmensstruktur
oder
organisatorischen
Gründen
ab.
und
Verlustrechnung
sowie
Anhang
(und
ggf.
Lagebericht)
erstellt
wird.
Dieser
Abschluss
dient
der
Information
von
Gesellschaftern,
Investoren,
Kreditgebern
und
Behörden
und
ist
oftmals
Grundlage
für
Steuererklärungen,
Jahressteuern
und
Audits.
Unternehmen
können
ein
ordnungsgemäß
gewähltes
Geschäftsjahr
auch
in
Folgejahre
fortführen,
wobei
Änderungen
in
der
Regel
sorgfältig
begründet
und
dokumentiert
werden
müssen.
Steuerrecht
verwendet.
Das
häufige
Standardende
ist
das
Kalenderjahr
(31.
Dezember),
doch
abweichende
Geschäftsjahre
sind
zulässig,
sofern
sie
gesetzlich
und
steuerlich
begründet
werden
können.
International
können
Standards
wie
IFRS
oder
US-GAAP
Abweichungen
in
Berichtsperioden
beeinflussen,
bleiben
aber
dem
Grundprinzip
treu:
die
regelmäßige,
jährliche
Berichterstattung
über
die
wirtschaftliche
Lage
eines
Unternehmens.