Geschäftsjahr
Geschäftsjahr bezeichnet im Rechnungswesen den Zeitraum, über den ein Unternehmen seine wirtschaftliche Lage, Erträge und Vermögenswerte misst. Es bildet die Bezugsperiode für die Erstellung des Jahresabschlusses, der in der Regel eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen Anhang und gegebenenfalls einen Lagebericht umfasst.
Länge und Enddatum des Geschäftsjahres können vom Kalenderjahr abweichen. Viele Unternehmen verwenden das Kalenderjahr (1. Januar
Rechtliche Einordnung: In Deutschland erfolgt die Regelung im Handelsgesetzbuch (HGB). Kapitalgesellschaften erstellen nach dem Geschäftsjahr den
Bedeutung: Die Wahl des Geschäftsjahres beeinflusst die Vergleichbarkeit von Ergebnissen über mehrere Jahre, die Budgetierung, Liquiditätsplanung