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Konzernstruktur

Konzernstruktur bezeichnet die organisatorische Aufbau- und Ablauforganisation eines Konzerns, also eines Unternehmensverbunds, der aus einer Muttergesellschaft und mehreren Tochtergesellschaften oder Beteiligungen besteht. Ziel ist die zentrale Steuerung von Strategie, Finanzen, Produktion und Compliance sowie die Nutzung von Synergien, Skaleneffekten und Risikostreuung. Die Struktur wird durch Holding- oder Dachgesellschaften, operativ tätige Gesellschaften und Beteiligungsgesellschaften geprägt.

Zu den zentralen Elementen gehören die Muttergesellschaft (Holding) als Eigentümerin von mindestens einer Tochter, die rechtlich

Die Konzernführung umfasst typischerweise Vorstand oder Geschäftsführung der Mutter, Aufsichtsrat oder entsprechende Kontrollorgane und gegebenenfalls einen

Rechtlich und regulatorisch erfolgt die Konzernrechnungslegung nach nationalen Vorgaben (HGB im deutschen Kontext) sowie internationalen Standards

eigenständige
Tochtergesellschaften
bildet,
sowie
Beteiligungen
an
anderen
Unternehmen.
Typische
Ausprägungen
sind
Holdingstrukturen,
in
denen
eine
Mutter
das
operative
Geschäft
durch
Tochtergesellschaften
steuert,
oder
Mischformen
mit
integrierten
Geschäftsbereichen.
Die
Konzernstruktur
wird
durch
Konzernverträge,
Intercompany-Beziehungen
und
Verrechnungspreise
ergänzt.
Konzernchef.
Über
diese
Gremien
wird
die
Konzerngstrategie,
das
Risikomanagement
und
die
Compliance
koordiniert.
Transaktionen
zwischen
Konzerngesellschaften
(Intercompany)
sind
zu
standardisieren;
sie
müssen
im
Konzernabschluss
eliminiert
werden,
um
ein
konsolidiertes
Bild
der
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragslage
zu
erhalten.
(IFRS)
oder
nationalen
Abweichungen.
Der
Konzernabschluss
fasst
die
Vermögens-,
Finanz-
und
Ertragslage
der
gesamten
Gruppe
zusammen.
Die
Struktur
kann
sich
aus
strategischen
Gründen,
Rechtsformen
oder
steuerlicher
Optimierung
ergeben
und
unterliegt
regelmäßigen
Prüfungen
durch
Aufsichtsorgane,
Wirtschaftsprüfer
und
Behörden.