Allgemeinverbindlicherklärungen
Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) sind ein Instrument des deutschen Arbeitsrechts, mit dem ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Dadurch gilt der Tarifvertrag für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer eines bestimmten Wirtschaftszweigs oder eines festgelegten räumlichen Geltungsbereichs, auch wenn sie nicht Tarifvertragsparteien sind.
Rechtliche Grundlage ist das Tarifvertragsgesetz (TVG). In der Regel stellen die Tarifvertragsparteien – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände – beim
Geltungsbereich und Wirkung: Der Geltungsbereich wird durch die AVE festgelegt und kann Branchen-, Berufsgruppen- oder regionale
Bedeutung und Einordnung: AVEs sichern Tarifbindung über die direkten Vertragspartner hinaus und dienen der Wettbewerbsneutralität sowie