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Abschreibungspolitik

Abschreibungspolitik bezeichnet die Gesamtheit der Grundsätze, Kriterien und Verfahren, nach denen Unternehmen Vermögensgegenstände abschreiben. Ziel ist es, den Werteverzehr der Anlage- und Umlaufvermögenswerte periodengerecht in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung abzubilden, die wirtschaftliche Nutzungsdauer realistisch abzuschätzen und steuerliche sowie wirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen. Sie beeinflusst Planbarkeit, Kapitalbindung, Renditekennzahlen und den Cashflow.

Zu den zentralen Bausteinen gehören die Zuordnung von Vermögenswerten zu Kategorien, die Festlegung der Nutzungsdauer bzw.

Rechtlich wird Abschreibung in Deutschland durch handelsrechtliche Vorschriften des HGB und steuerliche Vorgaben des EStG geprägt.

Aus Sicht der Unternehmensführung dient eine konsistente Abschreibungspolitik der realistischen Vermögensbewertung, besseren Vergleichbarkeit von Ergebnissen, dem

Praxisrelevante Strategien: Lineare Abschreibung für Stabilität; degresive oder leistungsbezogene Methoden, sofern gesetzlich zulässig; Berücksichtigung von Restwerten,

des
Restwerts,
die
Wahl
der
Abschreibungsmethode
(linear,
degressiv,
leistungsbezogen),
der
Zeitpunkt
der
ersten
Abschreibung
sowie
Regelungen
zur
außerplanmäßigen
Abschreibung
bei
Wertminderung
oder
Schaden.
In
größeren
Unternehmen
wird
oft
der
Komponentenansatz
verwendet,
um
Bauteile
mit
unterschiedlichen
Nutzungsdauern
separat
abzuschreiben.
Die
buchhalterische
Abschreibung
erfolgt
planmäßig
gemäß
HGB;
die
steuerliche
AfA
folgt
den
Vorgaben
des
EStG.
Die
angewandten
Methoden
und
Sätze
sollten
plausibel
und
nachvollziehbar
sein
und
regelmäßig
an
tatsächliche
Nutzungsdauer,
technologische
Veränderungen
und
Rechtslage
angepasst
werden.
Steuer-
und
Investitionsplan
sowie
der
Budgetierung.
Sonderabschreibungen
und
ggf.
außerplanmäßigen
Abschreibungen
bei
Wertminderung.
Die
Politik
sollte
dokumentiert,
transparent
und
regelmäßig
überprüft
werden.