Absatzgeschäfte
Absatzgeschäfte bezeichnet im betriebswirtschaftlichen Sprachgebrauch die Aktivitäten eines Unternehmens, die dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an Abnehmer dienen. Ziel ist die Vermarktung und der Vertrieb, um Umsatz, Rentabilität und Marktanteile zu steigern. Der Begriff umfasst die Planung, Organisation und Umsetzung aller Maßnahmen, die dem Absatz der Produkte im Markt dienen.
Zu den typischen Bereichen des Absatzgeschäfts gehören der Aufbau und die Pflege von Vertriebskanälen (Direct Vertrieb,
Rechtlich wirken beim Absatz unter anderem Kaufverträge, Lieferverträge sowie Handelsvertreter- oder Distributionsverträge. Dabei gelten gesetzliche Regelungen
Abgrenzung und Beziehung zu anderen Funktionsbereichen: Absatz richtet sich auf den Markt und Kundenbedürfnisse, während Beschaffung