wegerechtähnliches
Wegerechtähnliches beschreibt Rechtspositionen, die in ihrer praktischen Wirkung einem Wegerecht ähnlich sind, rechtlich aber nicht als echtes Wegerecht (grunddienstbarkeit) gelten. Der Begriff wird in der Praxis verwendet, um Nutzungs- oder Zugangsrechte zu kennzeichnen, die zwar eine Passage oder Durchleitung ermöglichen, aber nicht als dingliches, im Grundbuch eingetragenes Wegerecht ausgestaltet sind.
Rechtliche Einordnung und Merkmale: Wegerechtähnliche Rechte können als persönliche Nutzungsrechte, vertragliche Lizenzen oder andere Rechtsverhältnisse entstehen,
Entstehung und Beendigung: Sie entstehen meist durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Eigentümern, durch öffentlich-rechtliche Regelungen oder durch
Praxisrelevanz und Abgrenzung: Für Grundstückstransaktionen ist wichtig zu prüfen, ob ein wegerechtähnliches Nutzungsrecht besteht und wie
Zusammenfassend bezeichnet Wegerechtähnliches also Nutzungs- oder Zugangsrechte, die einer Wegesbenutzung ähnlich sind, aber rechtlich nicht als