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straffällig

Straffällig ist ein Adjektiv aus dem deutschen Recht, das eine Person beschreibt, die eine strafbare Handlung begangen hat oder als Täterin bzw. Täter einer Straftat gilt. Der Begriff wird sowohl in der Rechtswissenschaft als auch im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet und bezeichnet eine Zuordnung zu Straftaten, nicht zwingend den formalen Rechtsstatus einer Verurteilung.

Im strafrechtlichen Sinn spricht man von Straffälligkeit, wenn eine Handlung die Merkmale eines Straftatbestandes erfüllt und

Auswirkungen der Straffälligkeit hängen von der Rechtsordnung ab. Sie kann Folgen für die berufliche Eignung, den

Abgrenzungen sind wichtig: Straffälligkeit bezeichnet den Tatbestand einer strafbaren Handlung beziehungsweise die Zuordnung einer Person dazu,

der
Täter
dafür
verantwortlich
gemacht
werden
kann.
Eine
rechtskräftige
Verurteilung
ist
dafür
nicht
immer
vorausgesetzt,
doch
in
der
öffentlichen
Sprache
wird
„straffällig“
oft
in
Zusammenhang
mit
verurteilten
Personen
verwendet.
Der
Begriff
grenzt
sich
damit
von
bloßem
Verdacht
oder
von
zivilrechtlichen
Konflikten
ab.
Zugang
zu
bestimmten
Berufen,
den
Führerschein
oder
auf
Aufenthaltsrecht
haben.
In
vielen
Ländern
führen
Straftaten
zu
Einträgen
in
Strafregistern,
wobei
der
konkrete
Rechtsfolgenkatalog
von
der
Art
der
Straftat,
dem
Alter
des
Täters
und
dem
Zeitpunkt
der
Verurteilung
abhängt.
Mit
der
Rehabilitation
oder
Verjährung
können
sich
die
Auswirkungen
im
Laufe
der
Zeit
abschwächen
oder
löschen
lassen.
während
Verurteilung
das
rechtskräftige
Urteil
darüber
ist.
Der
Begriff
bleibt
daher
kontextabhängig
und
variiert
in
seiner
juristischen
Tragweite
je
nach
Rechtsordnung.