handlungsfähig
Handlungsfähigkeit ist ein juristischer Begriff des deutschen Zivilrechts und bezeichnet die Fähigkeit einer Person, rechtsverbindliche Willenserklärungen eigenständig abzugeben und rechtliche Geschäfte durchzuführen. Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt; Handlungsfähigkeit wird durch die Geschäftsfähigkeit konkretisiert. Die konkrete Fähigkeit zu handeln hängt daher vom Alter sowie vom geistigen Zustand einer Person ab.
Nach dem Gesetz gilt formal folgendes System: Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig; Kinder von sieben
Bei Erwachsenen kann die Geschäftsfähigkeit aufgrund geistiger Beeinträchtigungen oder psychischer Erkrankungen eingeschränkt oder aufgehoben sein. In
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird handlungsfähig oft synonym mit der Fähigkeit verwendet, in einer bestimmten Situation angemessen
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