Zwangsverwaltung
Zwangsverwaltung bezeichnet im deutschen Zivilprozessrecht eine Zwangsmaßnahme, bei der ein Gericht einen Zwangsverwalter für eine zu sichernde oder belastete Immobilie bestellt. Ziel ist es, den Wert des Grundstücks zu erhalten oder zu erhöhen und die laufenden Einnahmen (Mieten) zu sichern, damit Gläubiger im Rahmen eines Verwertungsverfahrens bessere Erträge erzielen können. Die Maßnahme wird meist dann angeordnet, wenn eine Hypothek oder Grundschuld besteht und der Eigentümerpfand nicht sofort verwertet, der Gläubiger jedoch die Substanz und die Einnahmen schützen möchte.
Der Zwangsverwalter übernimmt die Verwaltung der Immobilie, sammelt Mieten, führt Instandhaltung und Betriebskosten durch, verhandelt mit
Zwangsverwaltung ist damit ein Zwischenstadium zwischen Bestandsschutz der Immobilie und einer Zwangsversteigerung. Sie unterscheidet sich von