Zusatzprotokoll
Ein Zusatzprotokoll ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zu einem bestehenden völkerrechtlichen Abkommen hinzugefügt wird, es ergänzt, erläutert oder modifiziert. Es schafft neue Pflichten und Rechte, die zusätzlich zu den Bestimmungen des ursprünglichen Abkommens gelten. Zusatzprotokolle liefern oft präzisierende Regelungen zu bestimmten Sachbereichen oder Konfliktsituationen und können im Laufe der Zeit auf neue Entwicklungen reagieren.
In der Praxis sind Zusatzprotokolle an das ursprüngliche Abkommen gebunden und treten in Kraft, sobald die
Die bekanntesten Beispiele für Zusatzprotokolle sind die Zusatzprotokolle zu den Genfer Konventionen von 1949. Zusätzliches Protokoll
Zusatzprotokolle finden sich auch in anderen Rechtsbereichen, etwa im Bereich der Abrüstung, des Umwelt- oder Handelsrechts,