Zusatzprotokolle
Zusatzprotokolle sind völkerrechtliche Instrumente, die zu bestehenden Verträgen oder Konventionen neue Bestimmungen hinzufügen, deren Geltung präzisieren oder rechtliche Lücken schließen. Sie dienen dazu, den ursprünglichen Vertrag an neue Umstände anzupassen oder den Schutzumfang zu erweitern. Ein Zusatzprotokoll ist in der Regel ein eigenständiges Dokument, das nur für jene Staaten verbindlich wird, die es ratifiziert oder vom Vertrag anerkannt haben.
Typischer Inhalt von Zusatzprotokollen umfasst die Erweiterung oder Konkretisierung von Rechten und Pflichten, Klarstellungen zu Ausnahmeregelungen,
Häufige Beispiele finden sich bei den Genfer Konventionen: die Zusatzprotokolle I und II aus dem Jahr 1977
Zusatzprotokolle spielen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung des Völkerrechts, indem sie Schutzstandards aktualisieren, rechtliche Unklarheiten