Zusatzprotokollen
Zusatzprotokolle sind eigenständige völkerrechtliche Vereinbarungen, die einen bestehenden Vertrag ergänzen, erweitern oder präzisieren. Sie dienen der Anpassung des Hauptvertrags an neue Gegebenheiten, dem Schließen von Lücken oder der Einführung zusätzlicher Schutzbestimmungen. Sie werden in der Regel von den Vertragsparteien des Hauptvertrags unterzeichnet und ratifiziert.
Rechtlich wirken Zusatzprotokolle nur gegenüber den Parteien, die sie ratifiziert haben. Sie können den ursprünglichen Vertrag
Beziehung zum Hauptvertrag: Das Zusatzprotokoll wird normalerweise zusammen mit dem Hauptvertrag gelesen. Bei Konflikten finden die
Beispiele: Die bekanntesten Zusatzprotokolle betreffen die Genfer Konventionen, insbesondere Zusatzprotokoll I und II, die den Schutz
Form und Verfahren: Zusatzprotokolle entstehen durch eigenständige Verhandlungen und erfordern in der Regel Ratifizierung durch die