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Zusatzbetrag

Zusatzbetrag bezeichnet einen zusätzlich zum Basispreis erhobenen Betrag für bestimmte Leistungen, Optionen oder Kostenpositionen. Er ergänzt den Grundpreis und wird separat in Preislisten oder Rechnungen ausgewiesen.

Typische Anwendungsbereiche sind Handel und Dienstleistungen, Versand-, Bearbeitungs- oder Servicegebühren, Zuschläge für besondere Merkmale wie Beratung,

Die Offenlegung ist wichtig: Zusatzbeträge sollen vor Vertragsschluss transparent kommuniziert und sichtbar auf Angeboten, Preislisten oder

Beispiele: eine Hotelrechnung mit Aufpreis für Einzelzimmer, eine Flugbuchung mit Sitzplatz- oder Gepäckgebühren, ein Onlinehandel mit

Siehe auch: Aufpreis, Gebühren, Preisangabenverordnung, Transparenz im Vertrieb.

Lieferbeschleunigung
oder
Sitzplatzreservierung
sowie
Gebühren
für
Zahlungsarten
oder
Lizenzen.
Zusatzbeträge
können
als
feste
Pauschale
oder
als
prozentualer
Aufschlag
auf
den
Grundpreis
erhoben
werden.
Rechnungen
ausgewiesen
werden.
Verbraucherrechte
und
gesetzliche
Regelungen
verlangen
in
vielen
Jurisdiktionen
klare
Begründungen
und
eine
nachvollziehbare
Berechnung.
Verpackungs-
oder
Versandkosten,
oder
eine
Kreditkartengebühr
als
Zusatzbetrag.