Zulässigkeiten
Zulässigkeiten ist der Plural von Zulässigkeit und bezeichnet die Qualität oder Bedingung, unter der etwas zulässig ist, das heißt im Rahmen geltender Regeln, Normen oder Standards.
Im juristischen Bereich bezieht sich Zulässigkeit auf die Zulässigkeit von Ansprüchen, Beweismitteln oder Verfahrensschritten vor Gericht;
In anderen Bereichen beschreiben Zulässigkeiten zulässige Konfigurationen oder Handlungen. Im Datenschutz müssen Aktivitäten der Zweckbindung und
Die Beurteilung von Zulässigkeiten ist kontextabhängig und erfordert Bezug auf einschlägige Regeln oder Standards. Behörden oder
Etymologie: Vom Adjektiv zulässig abgeleitet, mit der Nominalbildung -keit. Der Plural zulässigkeiten tritt vor allem in