Zugangsweg
Zugangsweg bezeichnet in der Immobilien- und Baupraxis den Weg, der erforderlich ist, um von einer öffentlichen Verkehrsfläche zu einem Grundstück, einer Anlage oder einem Gebäude zu gelangen. Er kann als private Zufahrt, Weg oder Gehweg ausgestaltet sein und dient der Erreichbarkeit sowie der sicheren Nutzung des unteren Grundstücks. Der Begriff wird im Zusammenhang mit Erschließung, Baurecht und Grundstücksrecht verwendet.
Im Rechtskontext kann ein Zugangsweg durch dingliche Rechte belastet sein, etwa durch ein Wegerecht oder Durchgangsrecht.
Unterschieden wird zwischen öffentlichen Zugangswegen, die der Allgemeinheit zugänglich sind, und privaten Zugangswegen, die nur berechtigten
Die Planung und Nutzung eines Zugangswegs umfasst Breite, Oberflächenbeschaffenheit, Entwässerung, Anbindung an das Straßennetz sowie gegebenenfalls